Am 26. November ist das GPVG beschlossen worden und wir fassen Ihnen die wichtigsten Eckpunkte zusammen:
Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
- Empfohlene Hilfsmittel können in der Pflegebegutachtung automatisch – ohne ärztliche Verordnung – beantragt werden.
- Das Pflegeunterstützungsgeld (Lohnersatzleistung für Angehörige, die wegen Corona Zuhause pflegen müssen) wird bis Ende März 2021verlängert.
- Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger können bis Ende März 2021 nicht nur in der Häuslichkeit, sondern auch digital/telefonisch erfolgen. (Unser Tipp: Nutzen Sie zur Unterstützung der Beratung unsere Beratungsflyer zu den Expertenstandards und das Selbstständigkeitsmeter)
20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte, zusätzliche Hebammen
- In der stationären Pflege werden 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte durch die Pflegeversicherung finanzier.
- Ein Modellprojekt begleitet das neue Personalbemessungsverfahrens, welches die Aufgabenverteilung zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften neu definiert.
- 600 zusätzliche Hebammenstellen (+1.750 Stellen für Hebammen-Hilfskräfte) in Krankenhäusern durch Förderprogramm mit 100 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023).
Gesetzliche Krankenversicherung wird finanziell stabilisiert
- die GKV erhält im Jahr 2021 einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro.
- Es werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen 8 Milliarden Euro in die Gesundheitsfonds überführt.
- Die Zusatzbeitragssätze sollen stabil bleiben.
Weitere Regelungen
- Kinderkrankenhäuser/-fachabteilungen können ab dem Jahr 2021 in die zusätzliche Finanzierung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum einbezogen werden.
- Krankenkassen erhalten Spielräume für Selektivverträge z.B. für Vernetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus.
- Versorgungsinnovationen werden gefördert.
- Regelungen zur finanziellen Entlastung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen werden bis zum 31. März 2021 verlängert. Z.B. die Erstattung Pandemiebedingter Mehrausgaben.
- Die Versorgung mit Pflegehilfsmittel soll digitaler werden, z.B. bei der Fortschreibung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses.
- Inkrafttreten der bundesweiten Verträge zur Heilmittelversorgung wird von Oktober 2020 auf Januar 2021 verschoben.
Über den Author
Charlene Groß
Mein Name ist Charlene Groß und ich bin als Marketingkauffrau und Kommunikationswissenschaftlerin seit mehr als 5 Jahren auf den Pflege- und Gesundheitsmarkt spezialisiert. Mein Schwerpunkt liegt im Bereich der grafischen und gestalterischen Entwicklung von Kommunikationsmitteln.