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Pflegegeldrechner

Der Pflegegeldrechner berechnet Ihnen Ihren Anspruch auf anteiliges Pflegegeld, wenn Sie sowohl
Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld in Anspruch nehmen (möchten).
Geben Sie einfach die Kosten für die Leistungen Ihres Pflegedienstes ein und erfahren Sie, wie viel Pflegegeld Sie sich
ggf. zusätzlich von Ihrer Pflegekasse auszahlen lassen können.

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Beschreibung des Pflegegeldrechner

Hintergrund:

Pflegebedürftige, die in einen Pflegegrad 2- 5 eingestuft sind und in der der Häuslichkeit gepflegt und betreut werden, haben wahlweise Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Geldleistungen von der Pflegeversicherung.

Pflegesachleistungen dienen der Finanzierung von Leistungen professioneller Pflegender eines Pflegedienstes. Geldleistungen hingegen können in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege der Pflegebedürftigen Person sicherstellen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit beide Leistungsarten zu kombinieren

Wenn etwa ein Pflegedienst Leistungen bei der pflegebedürftigen Person erbringt, dafür aber nicht den Leistungshöchstbetrag voll ausschöpft, kann sich die pflegebedürftige Person ein anteiliges Pflegegeld auszahlen lassen. Dieses anteilige Pflegegeld wird vom Pfleggeldrechner berechnet.

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20 € / Monat

Ihre Eingaben

Der Pflegegrad wird vom MDK für eine Pflegebedürftige Person festgelegt. Sollten Sie noch nicht in einen Pflegegrad eingestuft worden sein, können Sie eine Prognose unter pflegegrad-berechnen.de kalkulieren.

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Pflegekosten ambulanter Pflegedienste ist die Summe die Ihr Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Sie finden diese Zahlen auf der monatlichen Rechnung des Pflegedienstes.

Ihr Pflegegeldanspruch

Sie haben im Pflegegrad 1 keinen Anspruch
auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Maximaler Sachleistungsanspruch 0,00
Pflegesachleistungen dienen der Finanzierung von Leistungen professioneller Pflegender eines Pflegedienstes.
Ihre Pflegekosten0,00
Anteil verbraucht0 %
Maximaler Pflegegeldanspruch 0,00
Geldleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege der Pflegebedürftigen Person sicherstellen.
Anteil verbleibend0 %
Ihr Anspruch auf Pflegegeldleistung:0,00

Gesamtanspruch Sachleistungen

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Gesamtanspruch Geldleistungen

%

( €)