Ab 1. Juli 2025: Höher Jahresbetrag für Verhinderungspflege

Sichern Sie sich Ihren Anteil am neuen Leistungsbudget!

Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft: Die bisherigen Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können dann flexibel bis zu 3.539 Euro jährlich für beide Leistungen einsetzen – ganz nach individuellem Bedarf.

Für ambulante Pflegeanbieter eröffnet sich damit ein deutlich größeres Umsatzpotenzial. Voraussetzung: Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen müssen aktiv informiert und beraten werden. Genau hier setzt unser neues Informationsmaterial an.

Unser neuer Flyer zur Verhinderungspflege – kompakt, verständlich, praxistauglich!
Damit Ihre Mitarbeitenden in der Beratung optimal ausgestattet sind, haben wir von pm-pflegemarkt.com einen professionellen Flyer zur Verhinderungspflege entwickelt.

Dieser erläutert leicht verständlich:
• Was steht mir zu?
• Wer kann die Pflegeperson vertreten?
• Welche Voraussetzungen gelten?
• Tipps, Hinweise & praxisnahe Fallbeispiele

Ideal zur Weitergabe an Kund:innen und Angehörige – für mehr Transparenz und eine bessere Nutzung der neuen Leistungen.

👉 Jetzt im Shop erhältlich:
Beratungsflyer Verhinderungspflege

Nutzen Sie die Chance – informieren Sie frühzeitig und sichern Sie sich Ihren Anteil am neuen Leistungsbudget!