Seit Jahren wird der Grundsatz ambulant vor stationär in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen gefördert. Doch in der außerklinischen Intensivpflege will der Gesetzgeber dieses Prinzip auf den Kopf stellen. Im neuen Referentenentwurf zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz–RISG steht geschrieben, dass die Versorgung von intensivpflegebedürftigen Menschen nur noch in Ausnahmefällen in der häuslichen Umgebung stattfinden soll. Betroffene sollen in speziellen stationären Einrichtungen oder Wohngruppen untergebracht werden oder optimalerweise ganz oder teilweise von einer Beatmung entwöhnt werden. Es gäbe Betrugs- und Missbrauchsfälle, die den Gesetzgeber dazu veranlassen, neue Gesetze zu erlassen, die Versorgung intensivpflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Die aktuelle Gesetzeslage und Vergütungsvereinbarungen würden dazu führen, dass Entwöhnungspotenziale nicht ausgeschöpft würden.
Petition mit 40.000 Unterschriften
In kürzester Zeit hagelte es Gegenwehr unterschiedlichster Akteure. 40.000 Menschen haben in nur drei Tagen eine Petition gegen die Pläne der Bundesregierung unterschrieben in der sie die massive Einschränkung der Selbstbestimmungsrechte beklagen und von einem „Rückfall in behindertenpolitisch finstere Zeiten“ sprechen.
Auch die Fachgesellschaft für die außerklinische Intensivpflege hat zu dem Entwurf Stellung genommen. Wie die meisten befürwortet sie das Vorhaben, die Qualität und Selbstbestimmtheit der Betroffenen im Bereich der außerklinischen Intensivpflege zu stärken und fordern selbst eine hohe Qualität im Versorgungssegment der Intensivpflege. Die Lösung lege allerdings nicht in dem Erlassen neuer Gesetze, sondern „einer konsequenten Umsetzung des bereits heute geltenden Rechts“. Sie wünschen sich eher Rahmenempfehlungen für die Intensivpflege, die eine einheitliche Versorgung von Intensivpatienten sicherstellen und entsprechende Qualitätskontrollen ausführender Dienstleister.
Keine messbaren Qualitätsunterschiede
Schaut man sich die Ergebnisse der aktuellen Qualitätskontrollen von Anbietern der außerklinischen Intensivpflege an, so fällt auf, dass hier kein Qualitätsdefizit im Vergleich zu Anbietern regulärer Pflegeleistungen zu erkennen ist.
In einer Erhebung der Daten von Pflegemarkt.com wurden 230 MDK-Berichte der 15 größten Pflegedienste ohne Intensivpflegeangebot analysiert, woraus sich eine Durchschnittsnote von 1,31 ergab. Die gleiche Überprüfung von insgesamt 193 MDK-Berichten der 15 größten Intensivpflegeanbieter ergab eine Durchschnittsnote von 1,26. Laut der Qualitätskontrollen wird also eine sehr gute Qualität eingehalten.
Der Referentenentwurf hingegen beruft sich auf Presseberichte, die Hinweise geben, „dass gerade in der ambulanten Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit in manchen Fällen nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt wird.“
Es bleibt abzuwarten, wie die angekündigten strengeren Qualitätskontrollen solche Vorfälle unterbinden können.
Über den Author
Charlene Groß
Mein Name ist Charlene Groß und ich bin als Marketingkauffrau und Kommunikationswissenschaftlerin seit mehr als 5 Jahren auf den Pflege- und Gesundheitsmarkt spezialisiert. Mein Schwerpunkt liegt im Bereich der grafischen und gestalterischen Entwicklung von Kommunikationsmitteln.