Modul 1: Mobilität
In diesem Modul geht es um verschiedene Bewegungshandlungen.Die Einschätzung richtet sich ausschließlich danach, ob die Person in der Lage ist, eine Körperhaltung einzunehmen bzw. zu wechseln und sich fortzubewegen.
Zu beurteilen sind hier lediglich Aspekte wie Körperkraft, Balance und Bewegungskoordination, nicht jedoch die zielgerichtete Fortbewegung.
In diesem Modul liegen keine Einschränkungen vor
Positionswechsel im Bett
Halten einer stabilen Sitzposition
Umsetzen
Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs
Treppensteigen
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
In diesem Modul geht es um Denk- und Wahrnehmungsvorgänge und kommunikative Fähigkeiten.Zu beurteilen sind hier Aspekte wie Erkennen, Entscheiden oder Steuern, nicht jedoch die motorische Umsetzung. Bei den Kriterien 4.2.9 bis 4.2.11 sind auch die Auswirkungen von Hör-, Sprech- oder Sprachstörungen zu berücksichtigen.
In diesem Modul liegen keine Einschränkungen vor
Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
Die Person erkennt z. B. Familienmitglieder, Nachbarn, Pflegekräfte wieder.
Örtliche Orientierung
Zeitliche Orientierung
Dies betrifft Uhrzeit, Tagesabschnitte (Vormittag, Nachmittag, Abend), Jahreszeiten und die zeitliche Abfolge des eigenen Lebens.
Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
Die Person weiß z. B., was sie zum Frühstück gegessen hat oder mit welchen Tätigkeiten sie den Vormittag verbracht hat. Im Hinblick auf das Langzeitgedächtnis geht es z. B. um die Kenntnis des Geburtsjahres.
Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
Gemeint sind zielgerichtete Handlungen, die die Person täglich oder nahezu täglich im Alltag durchführt oder durchgeführt hat, wie z. B. Ankleiden, Kaffeekochen oder Tischdecken.
Treffen von Entscheidungen im Alltag
Hierzu gehört z. B. eine dem Wetter angepasste Wahl der Kleidung und Entscheidung über die Durchführung von Aktivitäten wie Einkaufen oder Familienangehörige anrufen.
Verstehen von Sachverhalten und Informationen
Dies betrifft z. B. die Fähigkeit, zu erkennen, dass man sich in einer bestimmten Situation befindet, wie bei der Versorgung durch eine Pflegekraft, und die Fähigkeit, Informationen zum Tagesgeschehen aus den Medien, z. B. dem Fernsehgerät, aufzunehmen und inhaltlich zu verstehen.
Erkennen von Risiken und Gefahren
Dazu gehören Gefahren wie Strom- und Feuerquellen, eine problematische Beschaffenheit des Bodens (z. B. Glätte) oder Gefahrenzonen in der außerhäuslichen Umgebung (z. B. verkehrsreiche Straßen, Baustellen).
Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
Dies beinhaltet, sich bei Hunger oder Durst, Schmerzen oder Frieren bemerkbar zu machen, bei Sprachstörungen gegebenenfalls durch Laute, Mimik oder Gestik bzw. unter Nutzung von Hilfsmitteln.
Verstehen von Aufforderungen
Zu den alltäglichen Grundbedürfnissen gehören z. B. essen, trinken, sich kleiden, sich beschäftigen.
Beteiligen an einem Gespräch
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
In diesem Modul geht es um Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge vonpsychischen Erkrankungen oder Hirnschädigungen, die immer wieder auftreten und personelle Unterstützung erforderlich machen.
Der pflegebedürftige Mensch braucht Unterstützung z. B.
- bei der Bewältigung von belastenden Emotionen (wie z. B. Panikattacken),
- beim Abbau psychischer Spannungen,
- bei der Impulssteuerung oder
- bei der Förderung positiver Emotionen durch Ansprache oder körperliche Berührung.
In diesem Modul liegen keine Einschränkungen vor
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
Nächtliche Unruhe
Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
Beschädigen von Gegenständen
Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
Verbale Aggression
Andere pflegerelevante sprachliche Auffälligkeiten
Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen
Wahnvorstellungen
Ängste
Antriebslosigkeit und depressive Stimmungslage
Sozial unangemessene Verhaltensweisen
Sonstige pflegerelevante unangemessene Handlungen
Modul 4: Selbstversorgung
In diesem Modul geht es um Selbstversorgungsaspekte wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme und die Ausscheidung. Zu bewerten ist, ob die untersuchte Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann.In diesem Modul liegen keine Einschränkungen vor
Waschen des vorderen Oberkörpers
Körperpflege im Bereich des Kopfes
Waschen des Intimbereichs
Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
An- und Auskleiden des Oberkörpers
An- und Auskleiden des Unterkörpers
Mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Eingießen von Getränken
Essen
Trinken
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
Die folgenden drei Punkte entfallen, wenn keine Inkontinenz vorliegt oder eine normale Ernährung erfolgt.
Umgang mit Inkontinenzmaterialien, Urostoma oder Dauerkatheter
Umgang mit Stuhlinkontinenzmaterialien und Stoma
Ernährung parenteral oder über Sonde
Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
In diesem Modul geht es um Aktivitäten und Fähigkeiten, die direkt auf die Kontrolle von Erkrankungen und Symptomen sowie auf die Durchführung therapeutischer Interventionen bezogen sind.Ist eine Maßnahme nicht erforderlich oder kann die Person die Aktivität selbstständig durchführen, kreuzen Sie „Entfällt oder selbstständig“ an.
Ist dies nicht der Fall, wird die Häufigkeit (0 bis 9) der erforderlichen Hilfe durch andere Personen dokumentiert (Anzahl pro Tag /pro Woche /pro Monat). Es ist dabei unerheblich, ob die personelle Unterstützung durch Angehörige oder Pflegekräfte erfolgt.
In diesem Modul liegen keine Einschränkungen vor
Medikation
Injektionen
Versorgung intravenöser Zugänge (Port)
Absaugen und Sauerstoffgabe
Einreibung sowie Kälte- und Wärmeanwendungen
Messung und Deutung von Körperzuständen
Körpernahe Hilfsmittel
Verbandwechsel und Wundversorgung
Versorgung mit Stoma
Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden
Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
Arztbesuche
Besuche anderer medizinischer/therapeutischer Einrichtungen
Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer/therapeutischer Einrichtungen
Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
In diesem Modul geht es um die Bewältigung des Alltags und um soziale Kontakte.In diesem Modul liegen keine Einschränkungen vor
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
Ruhen und Schlafen
Sich beschäftigen
Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds
Ihr Pflegegrad wurde erfolgreich ermittelt!
Ihr errechnetes Ergebnis:
0
Pflegegrad
0
1
2
3
4
5
Gesamtpunktzahl | Pflegegrad | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
---|---|---|
0 bis unter 12,5 | 0 | Sie haben keinen Pflegegrad! |
12,5 bis unter 27 | 1 | geringe Beeinträchtigung |
27 bis unter 47,5 | 2 | erhebliche Beeinträchtigung |
47,5 bis unter 70 | 3 | schwere Beeinträchtigung |
70 bis unter 90 | 4 | schwerste Beeinträchtigung |
90 bis 100 | 5 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Sie haben eine Gesamtpunktzahl von 57,5 von 100 Punkten erreicht.
* In die Berechnung der Gesamtpunktzahl wird aus den Modulen 2 und 3 nur der höhere der beiden Werte einbezogen.
Definition der Auswahlkriterien
Die gesamte Aktivität kann
ohne Unterstützung
durchgeführt werden.
selbstständig
Der größte Teil der Aktivität
kann ohne Unterstützung
durchgeführt werden.
Nur ein geringer Anteil der
Aktivität kann ohne Unterstützung
durchgeführt werden.
Die Person trägt keinen
nennenswerten Anteil zur
Durchführung der Aktivität bei.